Arbeitgeber können sich einen Teil ihrer Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse über die Steuererklärung zurückholen. Denn 20 Prozent der tatsächlichen Kosten können sie direkt von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)), maximal 510 Euro.